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Alt 28.09.2012, 04:16
Sange
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Standard AW: Neuer Vermieter durch Hausverkauf

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Und welche wären das? Egal ob Mehrfamilienhaus oder "Einliegerwohnung", Heizkosten müssen entweder nach Verbrauch oder nach Wohnfläche berechnet werden.
- Mein Hinweis auf die Ausnahmen ist allgemein zu verstehen
- § 11 der HeizkostenV gibt darüber Auskunft
- wenn eine verbrauchsabhängige Messung des Heizungsverbrauchs nicht möglich ist - soetwas gibt es immer noch sehr häufig - dann kann auch eine "Warmmiete" vereinbart werden

Wie schon gesagt, hat dies aber mit den vereinbarten Stromkosten in der "Pauschalmiete" nichts zu tun. Diese Vereinbarung gilt auch für den Erwerber im Rahmen des § 566 BGB.
Zitat:
ABER: Wieso MÜSSEN die Heizkosten abgerechnet werden, wenn wir Mieter = 3 Wohnungen mit der Pauschale einverstanden und zufrieden sind??? Uns ist es SO recht (keine Nachzahlung) und der Vermieter hat scheinbar auch keine Nachteile.
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Hierüber geben die §§ 3 bis 7 der HeizkostenV Auskunft.

Geändert von Sange (28.09.2012 um 04:25 Uhr)
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