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Alt 12.10.2012, 16:54
Sange
Gast
 
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Standard AW: Sturmschaden und höhere Gewalt

In einer Hausratversicherung sind grundsätzlich Sturmschäden versichert!

Zitat:
Durch einen Sturm ist ein riesiger, schwerer Ast abgebrochen und hat unseren halben Balkon zerstört! Also Pflanzgefäße ...
Dieser Schaden ist dann ein Sturmschaden nach den Versicherungsbedingungen und in der Hausratversicherung versichert, wenn nachweislich Windstärke 8 geherrscht hat.
Woher der Ast nun kam ist unerheblich. Wichtig wäre nur die sofortige Meldung an die eigene Hausratversicherung.

Das die Gebäudeversicherung des Nachbarn ablehnen würde, ist nur logisch, weil es ja nicht einen Schaden am Nachbargebäude betrifft.

Den Nachbar könnte aber dennoch eine Haftung treffen, wenn feststeht, dass er den Baum nicht regelmäßig auf Schäden untersucht hat. Dies wäre dann ein Fall für seine Haftpflichtversicherung.

Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden zum Neuwert - eine Haftpflichtversicherung zum Zeitwert!
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