Reinigung der Zuwegung zu den Häuser
Es geht mir generell darum,. ob die Zuwegung zu den einzelnen Häuser durch die Mieter von Laub zu befreien ist; weil sonst bei Regen eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist.
In 3 Häusern ( a` 6 Mietparteien ) klappt die Laubbeseitigung anstandslos.
Leider in einem Haus ( hat mehr Laubanteil) ist diese Beseitigung echt problematisch - unzureichend .
Leider steht in der Hausordnung nichts darüber geschrieben.
Kann diese Sache nicht ähnlich wie die Beseitigung von Eis und Schnee gehandhabt werden - oder soll der Vermieter dies als Ergänzung in die Hausordnung mit übertragen.
Bitte mal mir rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen !
MfG. Kutimann
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