Zitat:
Bitte mal mir rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen !
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Da sind Sie außen vor, denn das ist einzig eine Angelegenheit Ihres Vermieters. Dieser ist in der Pflicht für geräumte Wege zu sorgen. Diese Pflicht kann er aber mietvertraglich auf die betreffenden Mieter umlegen, vorausgesetzt dieses ist z.B. so in der Hausordnung festgelegt.
Eine Ergänzung in einer bestehenden Hausordnung müsste aber von den Mietern akzeptiert werden. Und das könnte der Knackpunkt sein.