Danke für Ihre Antwort.
Zitat:
Zitat von Regenmacher
Wenn es aber ein ganz einfaches Schloss für Zimmertüren (Buntbartschlüssel) ist, wird es jede Menge passender Schlüssel dazu geben.
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Ja, so ein Schloss ist es, genau so eines haben wir auch an der Wohnungstür. Es ist eine Wohnung in einem Einfamilienhaus.
D.h., dass mein Mitbewohner (und vermutlich auch mein Vermieter) einfach so in mein Zimmer bzw. der Vermieter einfach so in die Wohnung kommen kann ist in Ordnung? Wenn ich daran etwas ändern möchte, müsste ich mein Schloss austauschen?
Wie ist das mit dem Fahrrad. Darf ich das Fahrrad ohne Weiteres mit in mein Zimmer nehmen? Gibt es dabei etwas zu beachten?