Hallo asenzorn,
hier sollte ein Blick in den
Zeitmietvertrag ausreichen. Wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass das Mietverhältnis nach Ablauf des Jahres auf unbestimmte Zeit fortgesetzt ist, dann muss dieser Vertrag auch gekündigt werden.
Dies gilt auch im Bezug auf eine eventuelle allgemeine Regelung zur Kündigungsfrist innerhalb des Mietvertrags.
Ist hingegen etwas geregelt, das besagt, dass das Mietverhältnis nach dem Jahr endet, dann ist eine Kündigung meiner Meinung nach nicht notwendig.
Hier sollte der Mietvertrag noch einmal studiert werden und für weitere Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach