Neue Rollos - Wer zahlt - Mieter oder Vermieter?
Unsere Wohndachfenster sind nach 19 jährigem bestimmungsmäßigem Gebrauch undicht und müssen erneuert werden. Die Wände (Tapeten) sind dadurch erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden und es muß renoviert werden. Die Wohndachfenster waren bei Einzug mit einem Rollo (innen) als Hitze- und Verdunklungsschutz ausgestattet.
Die Vermieterin lehnt eine neuerliche Ausstattung der neuen Wohndachfenster mit einem solchen Schutz ab.
Wer muß die Kosten der Rollos tragen ?
Wer trägt die Kosten der Renovierung ?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihren Rat !
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