Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 25.11.2012, 16:05
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachträgliche Kaution? Carport, Kaminofen...?

Zu 1. Die Zahlung einer Kaution (bis zu 3 Monatsmieten) muss im Mietvertrag vereinbart werden. Fehlt diese Vereinbarung, ist eine nachträgliche Forderung ausgeschlossen.

Zu 2. Stellen Sie den Vermieter schriftlich von jeder Haftung bei Benutzung der Treppe frei.

Zu 3. Das sollte letztendlich der zuständige Kaminkehrermeister entscheiden, der ja auch diesen Kamin kehren muss.
Mit Zitat antworten