AW: Auszug -Nebenkostenabrechnung nicht erhalten
Das ist doch keine Frage, dass Sie bis zum Ende Ihrer Mietzeit auch eine Abrechnung der Betriebskosten verlangen können. Falls der Abrechnungszeitraum gleich mit dem Kalenderjahr läuft, dann wäre für 2011 und für die ersten 3 Monate 2012 die Abrechnung zu erstellen.
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