Kostenlose Überlassung an nahe Verwandte
Ja, also ich hab da mal eine Frage, die ich so als Fragestellung noch nirgends gefunden habe. Ist es möglich, und wenn ja, auf welch gesetzlicher Grundlage, eine Wohnung an nahe Verwandte (1. Grades) kostenfrei zu überlassen ? Es sollen lediglich die betriebskosten erstattet werden. Wär schön, wenn jemand eine Antwort hätte. Danke !
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