Mietrecht - Schadenersatz bei Unfall auf Treppe
Guten Abend,
ich bräuchte einmal einen Rat, bezüglich Mietrecht.
Wir wohnen in einer Doppelhaushälft, Neubau, seit 17.05.2012. Am 01.07.12 habe ich einen Unfall auf der Treppe erlitten, da ich ausgerutscht bin und mir das Sprunggelenk dreifach gebrochen habe.
Die Treppe eine sehr rutschige und wunderschöne Holztreppe, die ins Obergeschoss führt, sowie auch die gleiche Treppe in den Keller. Die "Treppengeländer" bestehen aus Gitterstäben und einem Handlauf auf der rechten Seite, an der Wand existiert kein Handlauf.
Nach dem Unfall haben wir dieses Geschehen beim Hausverwalter schiftlich reklamiert, und nur telefonisch Antwort erhalten, dass wir Massnahmen gegen die Rutschbarkeit der Treppe vornehmen können, diese aber wieder in den Ursprungszustand versetzen müssen.
Meine Frage: Hat hier nicht der Vermieter auf dessen Kosten Abhilfe zu schaffen und wo steht das geschrieben?? Besteht Anspruch auf Schadensersatz und muss nicht auch an der Wand ein Handlauf vorhanden sein?
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