Recht auf Abstellraum?
Wir haben jetzt nach über 4 Jahren einen neuen Vermieter.
Unser Abstellraum war mal vor vielen Jahren eine Wohnung.
Der neue VM will wieder eine Wohnung daraus machen.
Für 7 Mietparteien hatten wir ca. 40m² Abstellraum.
Wir haben keinen Keller oder Boden!
Wenn der VM jetzt einen neuen Abstellraum baut(ausserhalb des Gebäudes), muß der die gleiche Größe haben wie der alte?
Oder kann der für alle Mieter 20m² bauen?
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