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Alt 10.12.2012, 04:27
Sange
Gast
 
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Standard AW: Privatvermieter war mal Freund der Familie

Nach meiner Meinung handelt es sich um eine Pauschalmiete.
Eine Erhöhung wäre nur durch einen schriftlichen Nachweis möglich. Das wäre im Normalfall über die hier fehlende Nebenkostenabrechnung gewesen.
Sollte speziell in diesem Fall im Mietvertrag keine Regelung bezüglich einer Kostenanpassung enthalten sein, dann bleibt es dabei bis zum Ende der Mietzeit.

Über ein Besuchsverbot braucht man nicht viel zu reden. Vorweg: Der Vermieter hat in diesem Fall bestimmt "eine Macke"!
Mieter sind grundsätzlich die Eigentümer ihrer Mietwohnung und nur sie allein bestimmen, wer dort ein und ausgeht. Das gilt natürlich auch gegenüber dem Vermieter.
Besuche gelten erst ab maximal 3 Monaten Dauer nicht mehr als Besuch sondern als Daueraufnahme.
Ein Hausverbot könnte der Vermieter nur aussprechen, wenn von dem Besuch, ganz allgemein, eine Gefahr ausgehen würde.

Ein Vermieter benötigt zu einer Kündigung ausnahmslos eine rechtlich vorgesehene Begründung.
Sollte es sich bei dem geschilderten Mietverhältnis allerdings um ein vom Vermieter bewohntes 2-Familienhaus handeln, dann gäbe es die vereinfachte Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter nach § 573a BGB (§ 573a BGB. In dem hier geschilderten Fall würde dann die Kündigungsfrist für den Vermieter 12 Monate betragen (9 + 3).
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