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Alt 10.06.2009, 15:43
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Recht auf Abstellraum?

Hallo keslor.

hierbei ist die Frage, ob der Abstellraum auch Bestandteil des Mietvertrags war und jeder Partei eine gewisse Größe zugesichert war. Dann hättet Ihr ein Recht auf einen gleichwertigen Ersatz.

Wenn dem nicht so ist, dann ist dieser Abstellraum mehr als "Bonus" zu sehen und ich sehe keine Verpflichtung beim Vermieter, für einen neuen, bzw. gleichgroßen Abstellraum zu sorgen.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.


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