Hallo,
Sie haben immer das Recht die Wohnung vor Einzug zu kündigen, wenn diese nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bezugsfertig ist.
Siehe:
Fristlose Kündigung vor Einzug
Außerdem sollten Sie mit dem Vermieter mal über das Schlagwort Schadenersatz reden, wobei Sie den entstandenen Schaden natürlich auch nachvollziehbar beziffern können müssen!
Mietrecht Einfach