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Alt 12.12.2012, 13:11
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vormieter wird nicht pünktlich ausziehen/Rechtslage?

Hallo,

Sie haben immer das Recht die Wohnung vor Einzug zu kündigen, wenn diese nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bezugsfertig ist.

Siehe: Fristlose Kündigung vor Einzug

Außerdem sollten Sie mit dem Vermieter mal über das Schlagwort Schadenersatz reden, wobei Sie den entstandenen Schaden natürlich auch nachvollziehbar beziffern können müssen!


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