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Alt 16.12.2012, 12:28
thomas27 thomas27 ist offline
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Registriert seit: 16.12.2012
Beiträge: 2
Standard Frist zur Reinigung der Wohnung

ich habe ein problem und weiß nicht, wie ich mich richtig verhalten soll.

anfang dezember gabb es bei uns im haus ein wasserrohrbruch, dabei musste der handwerker in meine wohnung.
die vermieterin kam direkt hinterher gestiefelt, ohne einen ersichtlichen grund.

nun habe ich pot von der vermieterin bekommen, dass ich bis 27.12. meine wohnung entrümpeln soll, sonst bekomme ich eine fristlose kündigung.

in diesem brief wird mit der fristlosen kündigung gedroht, sollte ich zum besichtigungstermin nicht anwesend sein. ist das rechtens?

desweiteren behalten sie sich rechtliche schritte in bezug auf geruchsbelästigung und gesundheitsgefährdung vor.

kann mir jemand helfen, wie ich mich jetzt verhalten soll?

da ich beruflich viel unterwegs bin, liegen max. kleidung auf dem boden. weder ungeziefer, noch schimmel, noch geruchsbelästigung ist vorhanden. es gab auch nie beschwerden von nachbarn.

das ist doch reinste willkür der vermietung...!?



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