AW: Recht auf Abstellraum?
Hallo keslor,
ob sich hier auf ein Gewohnheitsrecht bezogen werden kann, kann ich leider nicht sagen.
Problem ist eben, dass im Mietvertrag nichts in Sachen Abstellraum geregelt ist. Und somit gilt die Wohnung als gemietet wie im Mietvertrag beschrieben.
Ich drücke Euch die Daumen, dass der neue Vermieter für eine ordnungsgemäße Unterbringungsmöglichkeit sorgt. Einen Anspruch sehe ich leider nicht - nur das Wohlwollen des neuen Vermieters.
Freundliche Grüße,
Meitrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|