Zitat:
in diesem brief wird mit der fristlosen kündigung gedroht, sollte ich zum besichtigungstermin nicht anwesend sein. ist das rechtens?
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Nein, das ist nicht rechtens.
Die Besichtigung der Wohnung ist durch den Vermieter mindestens 24 Stunden vorher
, unter Nennung eines wichtigen Grundes, mit
dem Mieter abzustimmen.
Der Mieter sollte aber mindestens 1 Terminvorschlag, besser noch 2 Vorschläge für eine Besichtigung machen. Denn mit ganz bestimmten Begründungen, darf der Vermieter auf einer Besichtigung bestehen. Gerichtsurteile sind dazu ergangen.
Dazu darf er allerdings nicht ohne die Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten. Es sei denn, bei Gefahr im Verzuge.