Hallo,
bei Schenkungen von Mutter an Kind existiert ein Freibetrag in Höhe von 400.000 EUR:
Schenkungssteuer Freibetrag >
Schenkungssteuer Freibetrag
Somit sollten keine Zahlungsverpflichtungen auf Sie zukommen. Sie sollten aber dennoch einen Steuerberater aufsuchen, um diese Schenkung gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Frage ist auch: Wurde die Wohnung nun verschenkt oder verkauft? Wie ich es Ihren Zeilen entnehme gibt es in dem Sinne ja keine Schenkung, wenn die Wohnung durch einen Restbetrag und Rückführung des Darlehens abgelöst wurde.
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