Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht?
Es geht nochmal um unseren neuen Vermieter.
Wir stehen seit über 4 Jahren(andere Mieter über 8) auf unserem Stellplatz.
Unser alter Vermieter hatte uns das erlaubt.
Deshalb haben wir nicht extra etwas schriftliches dazu.
Unser neuer VM verbietet uns das abstellen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen und will uns abschleppen lassen.
Die Stellplätze sind einzig und allein für dieses Mietshaus gebaut worden.
Greift hier das Gewohnheitsrecht?
Zweite Frage: Kann mann eine Schwangere im 7ten Monat frißtlos die Wohnung kündigen?
Wer soll denn innerhalb von 2 Wochen eine neue Wohnung finden.
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|