Erbe vermisst und nicht auffindbar
Durch Testament meines verstorbenen Vaters (09.2009) sind meine Bruder und ich erbberechtigt, meine Schwester erhält ihren Pflichtteil. Mein Bruder ist seit 2005 vermisst und nicht auffindbar. Alle Nachforschungen blieben ergebnislos. Für ihn wurde ein Nachlassverwalter bestellt.
Durch Gesetzesänderung wurde die Verjährungsfrist von 30 auf 3 Jahre verkürzt und mit dem 31.12.2012 auf "Altfälle" anwendbar.
Was bedeutet diese Gesetzesänderung für den vorliegen Fall. Fällt damit das Erbe meines Bruders an mich und meine Schwester. Oder bleibt es im vorliegenden Fall bei der "alten Regelung" der Verjährung.
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