Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 03.01.2013, 20:06
*abc* *abc* ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2013
Beiträge: 2
Standard Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo,

ich hoffe jemand kann uns helfen...

Wir wohnen seit 4,5 Jahren in einer Mietwohnung und wurden wegen Eigenbedarf gekündigt.

Der Vermieter wohnt mit im Haus, es ist ein 2 Fam. mit zusätzlicher Einliegerwohnung. zwar nur 1,5 Zimmer mit Kochecke und Bad, aber eben Wohnraum (ob nun offizieller Wohnraum kann ich keine Angabe machen) - diese bewohnt ein Sohn, bereits als wir eingezogen waren.

Beim Einzug hieß es, auf jeden Fall Langzeitmieter wollten sie haben...

Wir bewohnen eine 4 Zimmerwohnung unterm Dach, die wir mit unseren Kindern bewohnen. Wir haben uns im Ort gut eingelebt, fühlen uns wohl. Kinder haben ihre Freunde, Kindergarten und Schule möchten wir nicht wechseln.

Auch unsere beiden Arbeitsstellen sind in unmittelbarer Nähe. Wir haben auch nur ein Auto, dh. ich erreiche meine Arbeitsstelle zu Fuss.

Nun kam die Kündigung, 3 Monate Frist... wegen Eigenbedarf, der Sohn hat selber ein Kind, welches seit kurzer Zeit bei ihm ist und sein Zimmer bei den Großeltern hat...sich aber in beiden Wohnungen aufhält.

DerHauptgrund ist eben, das Vater und Kind zusammen wohnen...

Wir finden in so kurzer Zeit keine bezahlbare Wohnung, hier im Ort schon gar nicht...weg möchten wir hier auch nicht!!!

Was können wir nun machen?

Widerspruch einlegen, haben wir ein recht auf Verlängerung?

Muss in der Kündigung daraufhin gewiesen werden, das wir recht auf Widerspruch haben? Das hat er nicht angegeben...sonst aber mit § um sich geworfen.

Ich hoffe jemand kann uns helfen...



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen