Hallo,
bitte
prüfen Sie einmal den Wortlaut Ihres Mietvertrags zum Punkt Betriebskosten und Nebenkosten. Denn eigentlich ist sich die Rechtsprechung da einig:
Zitat:
Der Vermieter ist nicht berechtigt, Nebenkosten für leer stehende Wohnungen auf die vorhandenen Mieter umzulegen. Vielmehr muss er die entstehenden Kosten selbst tragen. Schließlich kann nur er allein über diese Räume verfügen (AG Coesfeld WuM 1996, 155, AG Köln WuM 1998, 290).
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Eine Ausnahme könnte sein, wenn der Verteilerschlüssel nach Anzahl der Personen bemessen ist. Andernfalls würde ich den Vermieter einmal mit der Nebenkostenabrechnung konfrontieren!
Mietrecht Einfach