AW: Verteilung der Heizkosten zwischen Sommer- und Wintermieter
Hallo Katharina,
das Problem was ich sehe, ist, dass mir die Gradtagzahl eher wie ein Hilfsmittel, bzw. eine Option für den Vermieter erscheint (wie z.B. Optionen Verbräuche nach Kopf oder Quadratmeter oder auch anderen Verteilungsschlüsseln umzulegen).
Auch habe ich ein BGH Urteil gefunden (BGH AZ: VIII ZR 19/07; Quelle: gratisrecht.de), nach welchem der Mieter sich davon überzeugen muss, dass die Zählerstände abgelesen werden, im Idealfall unter Zeugen. Nur so können unrechtmäßig veranschlagte Nebenkosten stichhaltig zurückgewiesen werden. Da es sich hierbei um eine einmalige Angelegenheit handelt, hat der Vermieter auch die Kosten für das Ablesen des Zählers zu übernehmen.
Da dies bei dir ja scheinbar nicht erfolgt ist, möchte ich nochmalig empfehlen den Mieterbund oder einen Mieterverein in deiner Umgebung, oder einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen. So kannst du deine Chancen auf Erfolg in Erfahrung bringen und dich rechtlich absichern.
Hierbei sollte natürlich das Kostenverhältnis herangezogen werden. Eine Mitgliedschaft im Mieterbund gibt es ab ca. 50 Euro (dieser Wert kann aber auch schwanken, je nach angebotener Leistung). Und somit wärst du auch in zukünftigen Rechtsfragen zum Thema Mietrecht abgesichert.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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