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Alt 15.06.2009, 16:05
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht?

Hallo keslor,

im Bezug auf die mündlichen Vereinbarungen hast du natürlich nicht unrecht. Leider sind sie immer nur nicht so stichhaltig, wie schriftliche.

Wenn alle Vermieter im Haus das gleiche Problem haben, dann setzt Euch doch vielleicht mal mit dem Mieterbund auseinander, wie genau die Rechtslage bei mündlichen Vereinbarungen und Vermieterwechsel ist. Denn ich bin mir nicht sicher, ob ein neuer Vermieter auch mündliche Vereinbarungen, die mit ihm nicht getroffen wurden, einzuhalten hat. Und ich denke das ist der Knackpunkt!

Ich wünsche viel Erfolg und hoffe ein wenig geholfen zu haben. Wir würden uns freuen, wenn du uns mitteilst, wie es in deinem Sachverhalt weitergegangen ist.


Freundliche Grüße


Mietrecht Einfach
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