Reparaturkosten verstopftes Wasserrohr
Hallo liebe Leser,
wir wohnen seit ca. einem Jahr erstmals zur Miete in einem EF-Haus. Von Beginn an lief das Wasser in der Küchenspüle nicht zügig ab, bis sich später regelmässig nach Inbetriebnahme der Spülmaschine das Schmutzwasser in der Spüle sammelte und es Stunden dauerte, bis dieses dann wieder abfloss. Nach Rücksprache mit unserem Vermieter wurde von ihm ein Klemptner bestellt, der daraufhin ein verstopftes Wasserrohr in den nur vom Vermieter genutzten Kellerräumen reparierte. Seitdem funktioniert zwar der Abfluss unserer Spüle
wieder, allerdings hat uns der Vermieter die Reparaturkosten i.H. von ca.
320,-- Euro im Rahmen der Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt.
Meine Frage ist, ob dies rechtens ist. Darf uns der Vermieter solche Reparaturmassnahmen in Rechnung stellen?
Vielleicht weiss jemand in dieser Sache Rat? Vielen Dank im Voraus.
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|