Wenn kein Verteilerschlüssel im Mietvertrag vereinbart ist, muss laut § 556a BGB nach Wohnfläche abgerechnet werden. Siehe:
§ 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
Eine Abrechnung nach Personen ist z.B. beim Wasser und beim Müll aber auch möglich. Hier heißt es aber Personen, da wird nicht nach dem Alter unterschieden, denn bekanntermaßen ist der Wasserverbrauch gerade bei Kleinkindern immens hoch.
Und beim Müll sind es die Windeln, die die Tonne füllen.
4. Verteilerschlüssel (Umlagemaßstab)- Berliner MieterGemeinschaft e.V.