Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 29.01.2013, 15:22
msa msa ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2013
Beiträge: 2
Standard Kündigung bei Arbeitslosigkeit?

Hallo

ich werde ab mitte februar in einer anderen stadt einen job beginnen. dazu muss ich von realtiv weit weg umziehen. nun werde ich diese woche in diese stadt fahren, da ich mir wohnungen anschaue, in die ich mit meiner frau einziehen muss.

die ersten 6 monate des jobs sind probezeit, danach unbefristet. was ist nun, wenn mir der job nicht gefällt oder ich aus irgendeinem grund gekündigt werde? kann ich dann auf den mietvertrag aussteigen? ich weiß nicht, welche vertragslaufzeit der mietvertrag haben wird. spielt das bei arbeitslosigkeit überhaupt eine rolle? der punkt ist, das ich mich nur ungern für 2 jahre oder so an die wohnung binden möchte, wenn ich nicht genau weiß, das ich wirklich für mindestens 2 jahre dort arbeiten werde.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen