Ein Arbeitsvertrag ist in keiner Weise an den Mietvertrag gekoppelt.
Das bedeutet, dass der Verlust oder die Änderung eines Arbeitsplatzes keine Möglichkeit des ordentlichen Ausstiegs aus einem Mietvertrag bietet.
- Die Kündigungsfrist eines Mieters beträgt 3 Monate. Dazu § 573c BGB.
Lesen Sie dazu bitte im BGB Gesetz:
§ 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung
- Eine Möglichkeit wäre ein Mietaufhebungsvertrag mit dem Vermieter
- Oder die Gestellung eines Ersatzmieters