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Alt 29.01.2013, 17:12
Sange
Gast
 
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Standard AW: Kündigung bei Arbeitslosigkeit?

Ein Arbeitsvertrag ist in keiner Weise an den Mietvertrag gekoppelt.
Das bedeutet, dass der Verlust oder die Änderung eines Arbeitsplatzes keine Möglichkeit des ordentlichen Ausstiegs aus einem Mietvertrag bietet.

- Die Kündigungsfrist eines Mieters beträgt 3 Monate. Dazu § 573c BGB.
Lesen Sie dazu bitte im BGB Gesetz: § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung

- Eine Möglichkeit wäre ein Mietaufhebungsvertrag mit dem Vermieter

- Oder die Gestellung eines Ersatzmieters
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