AW: Treppenhaus und Hofreinigung
Wenn alle Mieter einverstanden sind, dann sollten Sie ein gemeinschaftliches Schreiben an den Vermieter verfassen, welches auch alle unterschreiben.
In diesem Schreiben sollten Sie Ihren Vorschlag der Aufteilung der Reinigung von Treppenhaus und Hof unterbreiten und eine Ergänzung diesbezüglich innerhalb der Hausordnung formulieren.
Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet sich darauf einzulassen, da der alte Mietvertrag von seiner Seite aus so weitergeführt werden kann!
Mietrecht Einfach
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