Hallo example,
wenn die fristlose Kündigung aus rechtem Grunde erfolgt, was bei Mißachtung des Hausrechts natürlich der Fall ist, kann der Vermieter natürlich widersprechen.
Aber Bestand hat dies auch nicht, wenn die Kündigung gerechtfertigt ist.
Darüberhinaus wäre die Neueinstellung der Wohnung im Internet oder der lokalen Zeitung ggf. auch als Zugeständnis und Akzeptierung der
fristlosen Kündigung zu werten.
Also würde ich mir keine Sorgen machen - die Fakten sprechen in diesem Falle für dich.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach