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Alt 29.01.2013, 19:23
Sange
Gast
 
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Standard AW: Kündigung bei Arbeitslosigkeit?

Ich gehe jetzt davon aus, dass es sich um einen Kündigungsverzicht handelt und nicht um einen Zeitmietvertrag nach § 575 BGB.
Wenn eine Befristung über 2-Jahre besteht, dann kann man auch erst nach 2 Jahren kündigen bzw. der Mietvertrag endet automatisch. Der Mietvertrag gibt darüber Auskunft.

Aber wie schon geschrieben könnte dann ein Mietaufhebungsvertrag oder ein Ersatzmieter eine Möglichkeit sein um früher aus dem Vertrag zu kommen. Der Vermieter muss aber zustimmen.
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