Hallo und vielen Dank für deine Frage.
Leider kann ich bei so einer verfahrenen Situation auch nicht mehr raten, als sich rechtlichen Beistand zu besorgen.
Fakt ist, dass eine
Kündigung wegen Mietschulden ausgeschlossen werden kann, da hier ein Zahlungsversäumnis von mindestens 2 Monaten bestehen muss. Dieses Zeitfenster ist jedoch nicht ausgeschöpft!
Somit hat der Vermieter kein Recht die Wohnung für den Mieter unzugänglich zu machen!
Da es aber scheinbar nicht hilft mit dem Vermieter zu reden, noch zu schreiben, bleibt meines Erachtens nach nur die Möglichkeit der Agentur Dampf zu machen und ggf. einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen, um die Wohnung vom Vermieter zu befreien!
In diesem Falle wäre sicher auch eine Kürzung der Miete wegen Unbewohnbarkeit, ggf. Schadensersatz für Hotelkosten etc. eine denkbare Option. Dies aber nur mit Rücksprache der Agentur oder einem fachlichen Rechtsbeistand!
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach