Hallo Markus.
Meines Wissens nach können die
Betriebskosten und Nebenkosten natürlich erst ab Einzug berechnet werden. Es ist ja nicht unüblich einen Mietvertrag auch 3 oder mehr Monate vor Bezug zu unterschreiben.
Wichtige Frage ist hierbei: Wurde die Wohnung denn auch schon vorher genutzt? Sollte die Wohnung ab dem 08.08.2008 genutzt worden sein, halte ich es auch durchaus für möglich und rechtens die Nebenkosten ab diesem Zeitpunkt auf den Mieter umzulegen.
Sollte die Wohnung vertragsgemäß ab dem 01.09.2008 bezogen worden sein, würde ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen und um Korrektur bitten.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach