AW: Nebenkostenabrechnung und Wasserrohrbruch
In so einem Fall wäre der Vermieter verpflichtet den Wassermehrverbrauch in der Nebenkostenabrechnung zu erläutern.
Das heißt aber nicht, dass er den Mehrverbrauch durch einen Wasserrohrbruch auf die Mieter umlegen dürfte.
Der Mieter hat grundsätzlich das Recht die Belege einer Betriebskostenabrechnung einzusehen.
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