Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 06.02.2013, 08:01
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Nebenkostenabrechnung und Wasserrohrbruch

In so einem Fall wäre der Vermieter verpflichtet den Wassermehrverbrauch in der Nebenkostenabrechnung zu erläutern.

Das heißt aber nicht, dass er den Mehrverbrauch durch einen Wasserrohrbruch auf die Mieter umlegen dürfte.

Der Mieter hat grundsätzlich das Recht die Belege einer Betriebskostenabrechnung einzusehen.
Mit Zitat antworten