Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 14.02.2013, 18:52
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Die Abrechnung mit dem Mietvertrag einem Mieterverein zur Prüfung vorlegen. Aus der Ferne ist da nichts zu machen.
Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung auch online von einem Anwalt prüfen lassen. Diesen Service bieten wir hier an: Nebenkostenabrechnung prüfen lassen vom Anwalt und Betriebskostenabrechnung prüfen online

Des Weiteren verlinke ich Ihnen einmal das Mietrecht Gesetz mit dem von Sange angesprochenen Paragraphen 556 BGB: § 556 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten

Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten