Hallo Moppel,
wenn es sich dabei um eine Zentralheizung handelt, dann ist die Reparatur der Heizung auf die Mieter innerhalb der
Betriebskosten und Nebenkosten umlegbar. Dies ist ebenso bei Wartungs- und Instandssetzungsarbeiten von Thermen, die in jeweiligen Wohnungen installiert sind möglich.
Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht Einfach