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Alt 25.06.2009, 16:31
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Reperatur an der Heizung auf Mieter umlegbar?

Hallo Moppel,

wenn es sich dabei um eine Zentralheizung handelt, dann ist die Reparatur der Heizung auf die Mieter innerhalb der Betriebskosten und Nebenkosten umlegbar. Dies ist ebenso bei Wartungs- und Instandssetzungsarbeiten von Thermen, die in jeweiligen Wohnungen installiert sind möglich.

Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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