Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe auf eure Hilfe!
Ende 2012 habe ich für meine 2011 angemietete Wohnung die Nebenkostenabrechnung bekommen. Hier waren die Heizkosten viel zu Hoch, worauf ich auch, nachdem ich hier im Forum Rat suchte, Einspruch erhoben habe.
Zudem wurde bei dieser Abrechung nur die qm der Wohnung und nicht der tatsächliche Verbrauch berücksichtigt. Die Begründung war hier, dass über die Hälfte der Fühler angeblich nicht auslesbar wahren. Das ist natürlcih falsch, wie gesagt Einspruch läuft und bezahlt wird natürlich nix!!!
Jetzt meldete sich die Hausverwaltung und teilte mir und allen anderen Mietern mit, das die Firma welche die Heizkörperfühler ausliest meiner Hausverwaltung noch gar keine Daten mitgeteilt hat. Diese Daten gingen an eine andere Hausverwaltung, welche die Daten aber nicht rausrückt.
Das heißt ja im umkehrschluß das meine Hausverwaltung mir bewusst eine falsche Abrechnung geschickt hat!
Meine Verwaltung schreibt zwar das die Mieter nicht zahlen sollen, bis die Daten da sind und ggf Ihr bereits zu viel gezahltes wider bekommen....
Jetzt meine eigentlcihe Frage: Ist das rechtens?
Eine bewusst gefälschte Abrechnung zu schicken? Ich habe mal gehört, dass der Vermieter dem Mieter innerhalb eines Jahres die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen muss, sonst muss man nichts nachzahlen. Ist das der Grund das der Vermieter einfach eine Abrechnung rausgeschickt hat um diese Frist zu halten?
Kann ich hier irgendwas machen???
Hoffe auf eure Fachkundige Antwort
MfG
Torben