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Alt 25.02.2013, 09:01
Sange
Gast
 
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Standard AW: Elektrogeräte Einbauküche reparieren/ersetzen wenn defekt?

Als Individulavereinbarung würde ich das auch als wirksam vereinbart sehen, aber in einem Formularmietvertrag wären das eine unwirksame Vereinbarungen.

Solange die angesprochenen Gegenstände im Eigentum des Vermieters stehen und sogar noch Miete dafür gezahlt wird, ist der Vermieter für Instandhaltung/Instandsetzung/Ersatzbeschaffung verantwortlich.

Aber auch dann, wenn keine Miete dafür gezahlt würde, läge die Verantwortung immer noch beim Vermieter, da es sich dann um eine "Leihe" handeln würde.
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