Zitat:
Zitat von Regenmacher
Mit diesem Argument würde ich sehr vorsichtig argumentieren, denn eine Leihe könnte jederzeit beendet werden.
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Ja, das wäre möglich, aber nicht in diesem Fall - da die Leihe an den Mietvertrag gekoppelt ist.
Aber das hat doch mit der Verantwortung des Vermieters für die vermietete Küche nichts zu tun. Dazu auch § 535 BGB.
Einschlägig wäre der § 602 BGB.