Hallo,
die Frage wäre in diesem Fall erst einmal, welchen Wert das Erbe hat. Denn auch Sie haben einen Anspruch auf einen Freibetrag. Wenn ich das Verwandtschaftsverhältnis richtig interpretiere, müsste sich der Freibetrag auf 20.000 EUR belaufen.
Weiteres zum Erb Freibetrag können Sie hier nachlesen:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber
Erbrecht Einfach