AW: Kündigung wegen Ruhestörung?
In der Regel werden für die Beweisführung bei Ruhestörung Lärmptotokolle angefertigt, um die Verstöße schriftlich zu fixieren. Ob dies der andere Mieter macht ist natürlich nicht zu sagen.
Wenn der Vermieter selbst Kenntnis über das Gebahren des "Sherriffs" hat, dann wird er sicherlich auch keine Kündigung aussprechen.
Verhalten Sie sich, wie es sich in einer Gemeinschaft gehört und Sie sollten keine Probleme haben, auch wenn jemand anderes sicher welche sieht, wenn er nur lang genug danach sucht!
Schreiben Sie, dass Sie Ihr Verhalten angepasst haben und die letzten "Anschuldigungen" nicht beweisbar sind.
Mietrecht Einfach
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