AW: Freibetrag für pflegende Angehörige
Ich glaube ich begreife die Problematik nicht ganz. Geben Sie dem Nachlassgericht gegenüber einfach an, dass Sie ein pflegender Angehöriger sind. Dafür gibt es doch sicher Zeugen, Belege für Kosten und Sonstiges, was mit der Pflege in Verbindung stand.
Das sollte eigentlich nicht zum Stolperstein werden!
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