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Alt 09.03.2013, 00:30
alinesch alinesch ist offline
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Standard AW: Was gehört in die Nachlassaufstellung?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Es hat sich nun eine weitere Frage ergeben. in III.3 Nachlassverbindlichkeiten taucht ein Unterpunkt "Pflichtteilsrechte" auf. Meine Mutter ist nach der gesetzlichen Erbfolge alleinige Erbin und hat somit einen Pflichtteilsanspruch von 50%. Ich bin aber auch die gesetzliche Betreuerin meiner Mutter und will ihr natürlich diesen Pflichtteil zukommen lassen - allerdings bin ich so informiert, dass das über einen Ersatzbetreuer am Amtsgericht, von dem ich bestellt wurde, geregelt wird.

Welche Angabe wird also von mir hier erwartet? Dass es jemanden mit Pflichtteilsanspruch gibt? Dass ich die Betreuerin dieser Person bin? Wie hoch dieser Anteil ausfällt?
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