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Alt 10.03.2013, 08:39
Sange
Gast
 
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Standard AW: Nebenkostenabrechnung wieder falsch / Kaution zurück halten ?

Immer dann, wenn der Vermieter noch Forderungen aus dem Mietverhältnis hat, kann er die Kaution als Sicherheit festhalten.

Zitat:
Kann der Vermieter die Kaution zurückhalten bzw. als Pfand einbehalten, da die Nebenkostenabbrechung noch nicht beglichen ist ?
Ja, das darf er. Allerdings geht es dabei nur um die Höhe von 3 bis 4 Nebenkostenvorauszahlungen, wenn sonst kein Sicherungsbedürfnis besteht.

Ein Vermieter hat innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes die Nebenkosten abzurechnen. Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.01.11 bis 31.12.11 eines Jahres - Betriebskostenabrechnung muss bis 31.12.12 vorliegen, wenn der Vermieter Forderungen geltend machen möchte.
Demnach würde auch die Abrechnung für 2012 erst spätestens zum 31.12.2013 vorliegen müssen.


Zu den anderen Problem ist doch wohl besser ein Fachanwalt oder ein Mieterverein einzuschalten.
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