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Alt 11.03.2013, 08:24
Sange
Gast
 
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Standard AW: Nebenkostenabrechnung wieder falsch / Kaution zurück halten ?

Falsch könnte bedeuten, dass es sich um einen formellen Fehler gehandelt hat oder z.B. um einen Rechenfehler.

Bei einem Rechenfehler ist die Frage zu bejahen.
Es gilt dann nicht die Ausschlussfrist nach § 556 Abs.3 BGB > § 556 BGB - Vereinbarungen über die Miete
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