Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 13.03.2013, 15:22
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Was gehört in die Nachlassaufstellung?

Ich will ehrlich sein.

Ich musste noch keine Nachlassaufstellung ausfüllen. Vom Gefühl her würde ich dort die Namen der Pflichtteilsberechtigten und den Verwandtschaftsgrad eintragen. Diese Information sollten sie sich aber rechtlich absichern lassen oder einmal beim Nachlassgericht direkt nachfragen. Dort kann Ihnen sicher auch Auskunft gegeben werden.


Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten