Hallo,
bitte lesen Sie sich einmal hier zur Auswirkung der Schenkung auf das Erbe ein:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Dort finden Sie auch Klauseln zur Anrechnung, welche in Ihrem Falle noch 10% betragen würde. Diesen Wert sollten Sie nach Lesen des oben verlinkten Artikels nachvollziehen können.
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