Einmal vorweg möchte ich Ihnen den folgenden Artikel zu lesen geben, welcher auch eine Ihrer Fragen aufgreift: Schenkungssteuer und Freibetrag
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Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber
Zitat:
Zitat von Ratzeburger
1. Frage: Kann man einen Teil der Geldgeschenke gegenüber der Finanzverwaltung als Aufwendungsersatz und nicht als Schenkung glaubhaft machen?
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Diese Frage ist schwer zu beantworten. Sollten Sie z.B. Kosten verauslagt haben, wären diese meiner Ansicht nach anrechenbar. Die Abgeltung einer "Arbeitsleistung" würde ich verneinen. Diese Frage wird Ihnen aber einer unserer Online Anwälte günstig und rechtsicher beantworten können.
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Zitat:
Zitat von Ratzeburger
2. Frage: Beschenkte waren meine Ehefrau als Schwägerin und ich als Bruder jeweils gemeinsam. Ist es richtig, dass ich davon ausgehe, dass sich hierdurch ein Gesamtfreibetrag von 40.000 Euro ergibt?
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Die Ansicht zu dem gemeinschaftlichen Freibetrag teile ich. Auch ich würde hier einen Freibetrag von 40.000 EUR ansetzen.
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