Hallo,
bitte lesen Sie einmal hier zum Thema, wer Anspruch auf den Pflichtteil hat:
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber
Dort sehen Sie, dass Sie als Geschwisternteil vermutlich keine Ansprüche mehr geltend machen können, anderes gilt jedoch für Ihre Eltern.
Da ich mir nicht sicher bin, ob eine notarliche Überschreibung einer Schenkung gleichkommt - ich glaube nicht, da möglicherweise noch Lasten zu übernehmen sind - empfehle ich Ihnen dringenst den Rat eines Anwaltes.
Da Sie hohe Kosten scheuen, würde ich Ihnen raten, sich bei einem unserer Onlineanwälte für Erbrecht zu informieren. Sie können unter folgendem Link Ihren Sachverhalt noch einmal gegenüber dem Anwalt schildern und erhalten dann ein Angebot für die Beantwortung. Sollten Ihnen die Gebühr zu hoch erscheinen, können Sie einfach ablehnen. Dieser Anwaltsservice ist für Sie so lange kostenlos und unverbindlich, bis Sie die Leistung in Anspruch nehmen wollen:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Ich denke, dass das für Sie der beste und günstigste Weg ist um eine rechtsichere Auskunft zu erhalten und dann gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.
Ich wünsche viel Erfolg
Erbrecht Einfach